130 Jahre Genossenschaftsgesetz
Am 01. Mai 1889 wurde es im Reichsgesetzblatt verkündet, am 01. Oktober 1889 ist es in Kraft getreten. Das Genossenschaftsgesetz!

Es regelt bis heute unsere genossenschaftlichen Grundprinzipien, die Selbsthilfe, Selbstverantwortung und die Selbstverwaltung. Wir als Wohnungsgenossenschaft bieten unseren Mitgliedern einen Mittelweg zwischen Eigentum und Miete und unterscheiden uns somit enorm von kommunalen und privaten Anbietern. Die Mitglieder sind Miteigentümer der Genossenschaft und genießen bzgl. ihrer Wohnung mehr Sicherheit. Dennoch sind sie flexibler als Immobilieneigentümer, da sie ihre Wohnung wie bei jedem anderen Vermieter kündigen können.
Wir als Wohnungsgenossenschaft sind ein wichtiger und verlässlicher Partner, nicht nur für unsere Mitglieder und Mieter, sondern auch für Wirtschaftspartner in unserer Region. Wir schaffen bezahlbaren und sicheren Wohnraum für unsere Mitglieder in Mühlhausen. Wir sind stolz darauf, dass das Genossenschaftsgesetz bis heute Bestand hat und es ist trotz seiner mehrfachen Novellierung ein Garant für Fort- und Weiterentwicklung. Es sichert unsere altbewährten Prinzipien und schafft Raum für Neues.