130 Jahre Genossenschaftsgesetz

Am 01. Mai 1889 wurde es im Reichsgesetzblatt verkündet, am 01. Oktober 1889 ist es in Kraft getreten. Das Genossenschaftsgesetz!

Es regelt bis heute unsere genossenschaftlichen Grundprinzipien, die Selbsthilfe, Selbstverantwortung und die Selbstverwaltung.  Wir als Wohnungsgenossenschaft bieten unseren Mitgliedern einen Mittelweg zwischen Eigentum und Miete und unterscheiden uns somit enorm von kommunalen und privaten Anbietern. Die Mitglieder sind Miteigentümer der Genossenschaft und genießen bzgl. ihrer Wohnung mehr Sicherheit. Dennoch sind sie flexibler als Immobilieneigentümer, da sie ihre Wohnung wie bei jedem anderen Vermieter kündigen können.

Wir als Wohnungsgenossenschaft sind ein wichtiger und verlässlicher Partner, nicht nur für unsere Mitglieder und Mieter, sondern auch für Wirtschaftspartner in unserer Region. Wir schaffen bezahlbaren und sicheren Wohnraum für unsere Mitglieder in Mühlhausen. Wir sind stolz darauf, dass das Genossenschaftsgesetz bis heute Bestand hat und es ist trotz seiner mehrfachen Novellierung ein Garant für Fort- und Weiterentwicklung. Es sichert unsere altbewährten Prinzipien und schafft Raum für Neues.

Kontakt
  • Wohnungsgenossenschaft Mühlhausen eG
  • Marcel-Verfaillie-Allee 14a
  • 99974 Mühlhausen / Thüringen

  • Tel (0) 3601 8302 0
  • Mail info@wgm-muehlhausen.de
Öffnungszeiten

Mo - Fr
08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Mo, Mi, Do
13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Di
13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Havarietelefon

Bereitschaft
(0) 152 03888475

Sanitär
(0) 172 6042473

Elektro
(0) 172 3752630

Rauchwarnmelder
0800 1122 110

Vodafone Kabel Deutschland
0800 52 666 25

  • © Wohnungsgenossenschaft Mühlhausen eG