Empfängerüberprüfung bei ausgehenden Überweisungen

Ab dem 5. Oktober 2025 wird bei Überweisungen automatisch geprüft, ob der Name der Empfängerin oder des Empfängers zur angegebenen IBAN passt. Das gilt für SEPA-Überweisungen, Echtzeit­überweisungen, Daueraufträge und Terminüber­weisungen. Diese Prüfung hilft, Zahlendreher, falsche Angaben und Betrug zu vermeiden. Die Rückmeldung erfolgt in der Regel innerhalb weniger Sekunden.

Folgende Rückmeldungen sind möglich:

  • Übereinstimmung: Name und IBAN stimmen vollständig überein.
  • Nahezu Übereinstimmung: Name und IBAN stimmen fast überein. Der korrekte Name wird angezeigt. Dieser kann übernommen oder geändert werden.
  • Keine Übereinstimmung: Die Angaben stimmen nicht überein.
  • Prüfung nicht möglich: Die Empfängerbank liefert keine Rückmeldung oder das Zielkonto ist kein Girokonto.

Nach der Prüfung entscheiden Zahlerinnen und Zahler selbst, ob die Zahlung freigegeben wird. Bei einer Abweichung haftet die Bank nicht für eine Fehlüberweisung.

Stimmen Name und IBAN vollständig überein, wird das in den Auftragsdetails angezeigt.

 

Bitte beachten Sie daher , dass für Überweisungen, gespeicherte Überweisungsvorlagen oder Dauerauftrage die korrekte Kontobezeichnung: Wohnungsgenossenschaft Mühlhausen eG verwendet wird!

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