Hilfe bei Heizkostennachzahlungen
Sie haben Ihre Heizkostenabrechnung erhalten? Die Abrechnung endet mit einer hohen Nachzahlung? Dann haben Sie die Möglichkeit, Bürgergeld nur für einen Monat zu beantragen.
In diesem Monat kann das jobcenter, abhängig von dem individuellen Anspruch, bei den Ausgaben unterstützen. Hierzu ist eine vollständige Antragstellung erforderlich. Der Antrag muss spätestens bis zum Ablauf des dritten Monats nach dem Fälligkeitsmonat gestellt werden. Das gilt für alle Anträge, die bis zum 31.12.2023 gestellt werden.
Bei der Prüfung, ob Sie für einen Monat Anspruch auf Bürgergeld haben, werden auch alle sonst erforderlichen Leistungsvoraussetzungen geprüft. Dazu gehört beispielsweise das Einkommen aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft (in der Regel die Familie bzw. die Mitglieder einer Wohngemeinschaft) in dem Monat. Auch zu Ihrem Vermögen müssen Sie Auskunft geben. Beim Bürgergeld für einen Monat hat jede Person der Bedarfsgemeinschaft einen Freibetrag von 15.000 EURO. Liegt das Vermögen höher, hat die Person keinen Anspruch auf Bürgergeld.
Über die Internetseite www.jobcenter.digital, haben Sie die Möglichkeit auch online einen Antrag auf Bürgergeld zu stellen.