Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMav)
Die Bundesregierung hat eine Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV) auf den Weg gebracht. Die Verordnung gilt teilweise schon seit dem 01.09.2022 und soll bis zum 28.02.2023 gelten.
Durch den Krieg in der Ukraine droht im Winter ein Gasengpass. Daher müssen Unternehmen und private Haushalte Energie sparen, wo es nur geht. Dazu hat die Bundesregierung eine zweistufige Verordnung mit einer ganzen Reihe von Maßnahmen beschlossen. So z.B. Vereinbarungen die in einem Mietvertrag, die Mieter zu einer Mindesttemperatur in Wohnräumen verpflichten, werden für die Geltungsdauer der Verordnung ausgesetzt. Es wird aber weisen aber daraufhingewiesen, dass Mieter weiterhin verpflichtet sind, durch angemessenes Heiz- und Lüftungsverhalten Schäden an der Wohnung vorzubeugen.
Die gesamte Verordnung können Sie unter dem unten aufgeführten Link Verordnung (EnSikuMav) nachlesen.