Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMav)

Die Bundesregierung hat eine Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV) auf den Weg gebracht. Die Verordnung gilt teilweise schon seit dem 01.09.2022 und soll bis zum 28.02.2023 gelten.

Durch den Krieg in der Ukraine droht im Winter ein Gasengpass. Daher müssen Unternehmen und private Haushalte Energie sparen, wo es nur geht. Dazu hat die Bundesregierung eine zweistufige Verordnung mit einer ganzen Reihe von Maßnahmen beschlossen. So z.B. Vereinbarungen die in einem Mietvertrag, die Mieter zu einer Mindesttemperatur in Wohnräumen verpflichten, werden für die Geltungsdauer der Verordnung ausgesetzt. Es wird aber weisen aber daraufhingewiesen, dass Mieter weiterhin verpflichtet sind, durch angemessenes Heiz- und Lüftungsverhalten Schäden an der Wohnung vorzubeugen.

Die gesamte Verordnung können Sie unter dem unten aufgeführten Link Verordnung (EnSikuMav) nachlesen.

Kontakt
  • Wohnungsgenossenschaft Mühlhausen eG
  • Marcel-Verfaillie-Allee 14a
  • 99974 Mühlhausen / Thüringen

  • Tel (0) 3601 8302 0
  • Mail info@wgm-muehlhausen.de
Öffnungszeiten

Mo - Fr
08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Mo, Mi, Do
13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Di
13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Havarietelefon

Bereitschaft
(0) 152 03888475

Sanitär
(0) 172 6042473

Elektro
(0) 157 83506776

Rauchwarnmelder
0800 1122 110

Vodafone Kabel Deutschland
0800 52 666 25

  • © Wohnungsgenossenschaft Mühlhausen eG