Wohngeld ab 2023

Was ist Wohngeld? Wer bekommt es? Wo muss man es beantragen? Wir helfen Ihnen bei den vielen Fragen.

Was ist Wohngeld?

Beim Wohngeld zahlen Bund und Länder über die Kommunen einen Zuschuss zur Miete. Dieser Zuschuss soll die Lücke zwischen Miete und Ihrem verfügbaren Haushaltseinkommen schließen. Die Miete wird also nicht in voller Höhe übernommen, wie etwa bei der Sozialhilfe
oder dem Arbeitslosengeld (ALG) II. Aber das Wohngeld unterstützt Sie dabei, die Mietkosten zu tragen. 

Wenn Ihr Einkommen nicht ausreicht, um die Miete in voller Höhe zu zahlen und Sie auch keine anderen Sozialleistungen erhalten, sollten Sie ihren Anspruch auf Wohngeld prüfen. Das neue Wohngeld unterstützt erstmals auch bei den Heizkosten. Damit können die gestie-
genen Heizkosten abgefedert werden. 

 

Wer kann Wohngeld beantragen?

Wohngeldberechtigt sind alle Personen, die zur Miete wohnen und deren monatliches Haushaltsgesamteinkommen unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegt. Aber auch Eigentümer einer Immobilie können Anspruch auf Wohngeld haben. Es wird ein Lastenzuschuss
gezahlt, wenn das Einkommen niedrig ist und die Immobilie selbst zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird.  Wohngeld wird nur an Personen geleistet, die keine anderen Leistungen zum Lebensunterhalt (wie z. B. Grundsicherung für Arbeitssuchende Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) beziehen. Bei diesen Leistungen werden die Unterkunftskosten bereits berücksichtigt.

 

Wo erfahre ich ob ich Wohngeld beziehen kann?

Ob und wie viel Wohngeld Sie beziehen können wird nach Einreichen Ihres Antrages geprüft. Dabei wird zum Beispiel geprüft:
• die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder,
• die Miete des Wohnraums oder die Belastung bei selbstgenutztem Wohneigentum,
• das Gesamteinkommen der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder.

Einen aktualisierten vorläufigen Wohngeldrechner und Rechenbeispiele finden Sie auf der
Internetseite des Bundesbauministeriums (BMWSB) unter nachfolgendem Link. 

 

Wo kann ich Wohngeld beantragen?

Das Wohngeld können Sie bei den Wohngeldbehörden der Landratsamtes Unstrut-Hainich-Kreis beantragen. 

Anschrift: Lindenhof 1, 99974 Mühlhausen.

Kontakt
  • Wohnungsgenossenschaft Mühlhausen eG
  • Marcel-Verfaillie-Allee 14a
  • 99974 Mühlhausen / Thüringen

  • Tel (0) 3601 8302 0
  • Mail info@wgm-muehlhausen.de
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